Ausbildung zum ORTHO-BIONOMY® Diplom Practitioner
der OBEAT (Ortho-Bionomy® European Association of Teachers)
In Österreich wird die Ausbildung zum Ortho-Bionomy® Practitioner in 2 Wegen angeboten:
- für Personen mit einem medizinischen Grundberuf, wie MasseurIn, PhysiotherapeutIn, ErgotherapeutIn, Hebamme/Geburtshelfer, ÄrztIn, o.ä.):
hier gilt die Ortho-Bionomy® Practitioner Ausbildung nach den gemeinsamen europäischen Richtlinien der OBEAT
Ausbildungsdauer: mindestens 2 Jahre
Ausbildungsstunden in Österreich: 450 Stunden - für Personen ohne passendem Quellberuf, die das Gewerbe "Massage – eingeschränkt auf Ortho-Bionomy®" anstreben.
ad 1) Ausbildung zum Ortho-Bionomy® Diplom Practitioner der OBEAT
Grundberuf mit medizinischen Grundlagen
- 12 Tage Phase 4 (Strukturelle Techniken) inklusive 3 Wiederholungstage
- 6 Tage Phase 5 (Dynamische Techniken)
- 6 Tage Phase 6 (Energetische Techniken)
- 11 Tage Residential (2 Wochenblöcke)
- 6 Tage Craniale Techniken
- 3 Tage Viscerale Techniken
- 20 dokumentierte Sitzungen
- Empfehlung durch eine/n Lehrer/in
- Supervisionssitzung bei einem/r Ortho-Bionomy® -Lehrer/in
- Schriftliche Arbeit über die Ortho-Bionomy®
- Praktische und mündliche Prüfung in 2 Stufen
Ausbildungsdauer: mindestens 2 Jahre
Ausbildungsstunden in Österreich: 450 Stunden (inkl. Selbstlernstudium, Abschlussarbeit, Supervision und Prüfung)
Fakultative Kurse:
- 2 Tage Chapman und Ortho-Bionomy®
- 3 Tage Traumalösung und Ortho-Bionomy®
- 9 Tage Faszien und Ortho-Bionomy®
- 3 Tage Gehirn und Ortho-Bionomy®
- 1 Tag Resilienz und Ortho-Bionomy®
- the art of movement
- OB für Kinder
Durch den Erhalt des Diploms darf der Practitioner das geschützte Warenzeichen Ortho-Bionomy® zu Werbe- und Informationszwecken verwenden und kann in der Practitionerliste www.ortho-bionomy.at geführt werden. Um Ortho-Bionomy® in Österreich ausüben zu dürfen, bedarf es eines passenden Grundberufes, wie zB. MasseurIn, PhysiotherapeutIn, ÄrztIn, Hebamme/ Geburtshelfer, u ä.
Ad 2) Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes "Massage – eingeschränkt auf Ortho-Bionomy®"; das heißt "ohne medizinischem Grundberuf":
Um eine Gewerbeberechtigung für Ortho-Bionomy® in Österreich zu erhalten, bedarf es eines Antrags auf einen "individuellen Befähigungsnachweises" beim Magistrat (zB. in Wien bei der MA 63) bzw. bei der Bezirkshauptmannschaft.
Folgende Kenntnisse und Fähigkeiten sind nachzuweisen:
- Ortho-Bionomy® Practitioner Ausbildung
- Basismedizinische Grundlagen (150 UE)
Nachzuweisen mittels einer Teilnahmebestätigung (inkl. UE) oder durch Kenntnisse bei dem Fachgespräch (durch Selbstlernstudium);
unsere Kooperationspartner für Basismedizinische Grundlagen: Manuelle Ausbildung Hilpert, WIFI Masseurausbildung - siehe Medizinische Grundlagen
Themen: Anatomie, Physiologie, Pathologie, Hygiene, Kontraindikationen, Anatomie in vivo - 16h Erste Hilfe Kurs (z. B. Rotes Kreuz, SamariterBund,…)
Nachweis mittels einer Teilnahmebestätigung (inkl. UE) - Rechtliche Grundlagen - zB. „Rechtssicherheit in der energetischen Praxis“ mit Dr. Schiffner - siehe PDF
- Kaufm. Grundlagen
- 150 protokollierte Sitzungen, davon 50 unter Supervision
Sind die vorgebrachten Fähigkeiten und Kenntnisse nicht ausreichend, kann das Magistrat bzw. die Bezirkshauptmannschaft ein sogenanntes "Fachgespräch mit Arbeitsprobe" anfordern. Das Fachgespräch, durchgeführt von einer fachkundigen Person, beinhaltet das basismedizinische Grundwissen (Anatomie, Physiologie, Pathologie, Hygiene, Kontraindikationen, …, Anatomie in vivo), Hygiene, Erste Hilfe, kaufmännischen Grundlagen sowie Fragen aus der Ortho-Bionomy® Lehre.
Im Anschluss an das Gespräch ist eine Arbeitsprobe abzulegen, in welcher direkter Bezug auf die Behandlungstechniken der Ortho-Bionomy® genommen wird.